Manfred Siepert
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Manfred Siepert seit 1996 Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Arbeitsrecht.
Für die Durchsetzung Ihrer Interessen ist seine langjährige Praxis- und Verhandlungserfahrung, wie auch vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht und den arbeitsgerichtlichen Verfahren Ihr besonderer Vorteil.
Anwaltliche Unterstützung nützt sowohl bei Konflikten, etwa bei Kündigung, Änderungskündigung, Abmahnung, Versetzung, bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. zu Urlaub, Überstunden, Zeugnis, Umgruppierung),
wie auch bei Rechtsgestaltungen, beispielsweise Mustern zu Arbeitsverträgen, Aufhebungs-, Abwicklungs- und Abfindungsvereinbarungen, Personalbögen, Regelungen zum Dienstfahrzeug / zu Provisionsvereinbarungen oder der Internetnutzung am Arbeitsplatz.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Erbrecht, beispielsweise die Gestaltung von Testamenten, Abwicklung von Nachlässen (Rechtsanwalt Siepert ist auch als Testamentsvollstrecker tätig) oder die Geltendmachung / Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
sowie das Straßenverkehrsrecht (Abwicklung von Straßenverkehrsunfällen).
Unternehmen werden in allen Fragen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, z.B. bei Kaufverträgen, Mietverträgen, Gesellschaftsverträgen und der Forderungsbeitreibung erfolgreich unterstützt.
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