Georg Ehrmann

Georg Ehrmann bringt in seine Beratungstätigkeit seine mehr als 10 jährige Erfahrung als Leiter der Rechtsabteilung eines mittelständischen Unternehmens ein, in der er schwerpunktmäßig neben allgemeinen und wirtschaftsrechtlichen Vorgängen insbesondere mit wettbewerbsrechtlichen Fällen befasst war. Sowohl bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen als auch bei der Wahrung Ihrer schutzwürdigen gewerblichen Rechtsschutzinteressen werden Sie konsequent und erforderlichenfalls kompromisslos von ihm vertreten.

Daneben ist Georg Ehrmann auf die Bereiche Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert, wobei ihm seine langjährige Tätigkeit für gemeinnützige Institutionen und Stiftungen zu Gute kommt. Von der Wahl der richtigen Rechtsform (Familienstiftung, Unternehmensstiftung, gemeinnützige Stiftung, Zustiftung), der Konzeption und des Aufbaus der Stiftung, der Formulierung der Satzung, der Begleitung der Gründung bis zur Beratung des Stiftungsvorstandes steht Ihnen Georg Ehrmann mit seinem Knowhow zur Verfügung.